Klasse B
Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Mit der Klasse B können KFZ mit Schaltgetriebe gefahren werden als auch welche mit Automatik. Die Ausbildung erfolgt ausschließlich auf einem Fahrzeug mit Schaltung.
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Befristung:
Die Klasse B ist unbefristet gültig
Einschluss:
Klasse L und M
Hinweise:
Die Klasse B berechtigt auch das Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, wenn das KFZ eine Motorleistung von unter 15KW hat. Über 15KW muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt.
Die Ausbildung:
Die Ausbildung beinhaltet einen theoretischen und praktischen Teil. Es müssen in beiden Bereichen jeweils eine Prüfung abgelegt werden.
Theoretischer Unterricht:
14 Einheiten
Praktischer Unterricht:
12 Pflichtstunden (Überland 5x, Autobahn 4x, Nachtfahrten 3x)
Dazu kommen Übungsstunden, bis die Prüfungsreife durch den/ die Fahrlehrer/in festgestellt wird.
Unterlagen für die Anmeldung:
-
Seh-Test
-
Erste-Hilfe-Schein
-
Biometisches Passbild
-
gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung